Vom Gemeindedirektor Harald Dietzmann waren nochmals Informationen zu den Umwandlungsabsichten zu hören. Von Einsparungen war genauso die Rede, wie von den erhofften 12. Mio. Entschuldungshilfe. Dietzmann ersparte sich aber längere Ausführungen und verwies auf die Info-Veranstaltung in Bad Grund und des Verwaltungssauschusses Windhausen. Die rd. 20 Zuhörer nahmen von der angebotenen Einwohnerfragestunde kaum Gebrauch. Nur ein Bürger wollte wissen, wie viel Gewerbesteuerzahler es im Ort noch gebe.
Vom Gruppensprecher Horst Sablotny war zu hören, dass die Gemeinde vor einer schweren Entscheidung stehe. Schon einmal habe die Gemeinde Anfang der 70er Jahre vor der Entscheidung gestanden „Einheitsgemeinde oder Samtgemeinde“. Nur dadurch, dass der Forderung der Bergstadt Bad Grund auf Gründung einer Kurbetriebsgesesellschaft mit Einzahlungen und Nachzahlungen entsprochen wurde, sei die Eigenständigkeit der Gemeinden bis jetzt erhalten geblieben. Seine Gruppe, so Sablotny, stimme dem Umwandlungsvertrag zu. Wir können auf 20 Mio. € einfach nicht verzichten, hob er hervor.
Das „Nein“ dazu erläuterte Egon Schmidt. Er bezweifelte Zahlen, Daten und Fakten. Im Hinblick auf die Verschuldung der Samtgemeinde sprach er sogar von „Insolvenzverschleppung“. Verständlich, dass Samtgemeindebürgermeister Dietzmann dieses entschieden zurückwies. Auch Heiko de Vries, CDU-Fraktion, sprach sich für die Umwandlung aus, nachdem er sich erst kürzlich davon überzeugen ließ. Kritische Worte aber lies er nicht aus.
Auch Bürgermeister Burkhard Fricke griff persönlich in die Diskussion ein. Seine persönlichen Worte im Hinblick auf Ehrenämter und Zukunftsaussichten zerstreute er mit dem Hinweis, dass jeder, der könne und wolle, sich in einem Verein oder Verband ehrenamtlich nützlich machen könne.
Zum künftigen Namen der Einheitsgemeinde war zu hören, dass die Bezeichnung „Bad Grund (Harz)“ auf jeden Fall erhalten bleiben soll.
Nach knapp einer Stunde fiel die Entscheidung, die auch die Empfehlung des Verwaltungsausschusses zum Namen enthielt.
Sinngemäß lautete die Entscheidung, dass dem Umwandlungsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Landkreis Osterode am Harz, der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) und ihren Mitgliedsgemeinden zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung zugestimmt wird.
