Aufgrund der Verordnung vom 10.05.2021 sind Kutschfahrten unter folgenden Bedingungen wieder erlaubt:
- Die touristische Nutzung durch Fahrgäste ist auf die offenen Teile des Fahrzeugs zu beschränken
- Die Zahl der Fahrgäste darf die Hälfte der zulässigen Fahrgastkapazität des Fahrzeugs in dem offenen Fahrgastbereich nicht überschreiten.
- Die Kutschfahrten sind für maximal 1 Haushalt und 2 weitere Personen eines weiteren Haushalts erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt.
- Für die Fahrgäste gilt die Testpflicht
- Es ist ein schriftliches Hygienekonzept erforderlich
- Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2), wenn eine pflichtige Person, die nachstehenden Unterlagen schriftlich vor Beginn der Fahrt übergibt:
- Anzahl der Personen mit Anschrift und Telefonnummer
- Beginn und Ende der Planwagenfahrt