Eisdorf

Amt für Landentwicklung Göttingen

Eisdorf, 17.11. 2011
2. Bürgerversammlung

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger aus Eisdorf,

der Bürgerarbeitskreis Dorferneuerung, die Gemeinde Eisdorf und das Planungsbüro Oeco Plan, Herr Bolle, Gleichen, haben die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen, den Dorferneuerungsplan er­stellt.

Er enthält neben den Zielen der Dorferneuerung, den zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen, eine Situationsbeschreibung Ihres Ortes, auch eine Reihe von Hinweisen, wo an privaten Anwesen Verbes­serungen wünschenswert und zuwendungsfähig erscheinen. Ziel der Dorferneuerung ist es vor allem, den Charakter des Ortes zu erhalten oder wiederherzustellen und weiter zu entwickeln.

Für Privatpersonen nachfolgend einige Informationen zur Förderung der Dorferneuerung:

Neben der Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlichen Gebäuden wird unter anderem auch die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanzen ebenso gefördert wie kleine Maß­nahmen zur Gestaltung der Grundstücksflächen.

Es handelt sich um nicht zurückzuzahlende Zuschüsse bis zu 30% der Kosten, max. 25.000,— € pro Maß­nahme/Objekt.

Die Mindestsumme der Investition beträgt 8.340,- €- (inkl. Mehrwertsteuer), geringere Kosten werden nicht bezuschusst (Anteilsfinanzierung).

Eigene Arbeitsleistungen sind nicht förderfähig, wobei natürlich Materialkosten geltend gemacht werden können. Zum Nachweis des Investitionsvolumens sind Kostenvoranschläge erforderlich.

 

Maßnahmen - Was wird gefördert? - Beispiele

Anpassung landwirtschaftlicher Anwesen an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens:

  • Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (Bei Wohngebäu­den nur die "Außenhaut").
  • Umbau landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, z. B. Stützenfreimachung von Scheunen.

Maßnahmen zu Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters - Bausubstanz mit ortsbildprägendem, -bestimmendem Charakter:

  • Instandsetzung und gestalterische Verbesserung an nicht landwirtschaftlichen Gebäuden und Anla­gen.
  • Dach- und Fassadenerneuerung
  • Beseitigung baulicher (auch konstruktiver) Missstände.
  • Rückbau oder Vermeidung baulich "moderner" Details, wie zugemauerte, ehemalige Scheunentore, wie den Maßstab zerstörende Türen, Fenster, Windfänge, Glasbausteine etc..
  • Fachwerkerneuerung, -renovierung sowie eine entsprechende Farbgestaltung.
  • Fachwerkfreilegung, Wiederherstellung charakteristischer Verkleidungen (z. B. Pfannen- oder Schiefer behäng).
  • Erneuerung der Grundmauern, Auswechseln von abgängigen konstruktiven Teilen.
  • Erneuerung der Türen, Tore und Fenster.

Maßnahmen zur Gestaltung von Freiräumen und Außenanlagen:

  • Erstellung harmonischer Garten und Hofabschlüsse. Erhaltung alter Einfriedungen aus Feld oder Bruchsteinen sowie der Torpfeiler und materia­ltypische Renovierung.
  • Zäune, Hecken, Mauern, Sitzecken, Torbögen, Toreinfahrten, Treppen.
  • Gestaltung der Hof- und Freiflächen der (landwirtschaftlichen) Betriebe mit Pflasterbelägen und Anpflanzungen.
  • Ersatz ortsuntypischer Einfriedungen, wie z. B. Betonmauern durch Ziegelsteinmauern oder Zäune
  • Restaurierung und Anstrich kunstvoller Eisen- und Holzzäune.

 

Anträge - Wie geht das Verfahren?

Der Planer berät und betreut die Maßnahme für Sie kostenlos. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit dem Planungsbüro ein Beratungsgespräch durchzuführen, um dorferneuerungsgerechte Kostenvoran­schläge vorlegen zu können.

Der Antrag ist an die Gemeinde zur Stellungnahme zu übersenden. Diese wird den Antrag ebenfalls zur Stellungnahme an das Planungsbüro weiterleiten. Von dort wird der Antrag dem Amt für Landentwicklung zugeleitet.

Die erforderlichen Bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen sind mit einzureichen, bzw. parallel einzuholen.

Das Amt für Landentwicklung sammelt alle Anträge und entscheidet im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel, ob eine Förderung erfolgt. Ein Anspruch besteht nicht.

Alle Maßnahmen dürfen vor Bewilligung durch das Amt nicht begonnen oder beauftragt werden. Beginn bedeutet auch Materialkauf.

Antragsvordrucke erhalten Sie auch unter der Internet-Adresse: www.ml.niedersachsen.de ; unter Su­chen den Begriff „Dorferneuerung" eingeben.

Das Amt für Landentwicklung Göttingen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern aus Eisdorf eine gute und erfolgreiche Dorferneuerung.

 

Ihre Ansprechpartner

 

GLL Northeim
Amt für Landentwicklung Göttingen

Frau Roth/ Frau Meyer
Danziger Str. 40
37083 Göttingen
Tel. 0551/5074-329 oder 248
Fax  0551 / 5074 - 374


Planungsbüro Oeco Plan GmbH

Herr Bolle
37130 Gleichen-Reinhausen
Tel. 05592-927793
Mail oecoplan@aol.com

 

Gemeinde Eisdorf

Herr Langner
An der Mühlenwiese 1
37539 Windhausen
Tel. 05327/58-0
Fax  05327/58-111