Eisdorf

Eisdorf (sab). Die Gebäudeerweiterungen einer Senioren-Anlage erfordern eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Königsweg“. Dagegen hat die Gemeinde Eisdorf nichts einzuwenden und beschloss eine Änderung des Bebauungsplanes, um das Vorhaben planerisch abzusichern.

Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange kamen Anregungen und Bedenken zur Löschwasserversorgung sowohl vom Landkreis als auch vom Samtgemeindebrandmeister. Eine technisch einwandfreie Löschwasserentnahmestelle an der Söse wurde gefordert. Der Rat sprach sich einstimmig dafür aus, diese Forderung zu erfüllen und sie im Bebauungsplan festzusetzen. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes wurde als Satzung beschlossen. 

Keine Einwände gab es auch zum Erlass eines 3. Nachtrages zur Hundesteuersatzung. Redaktionelle Änderungen, aber auch Neufestsetzungen der Steuerpflicht, wurden neu geregelt. Rat und Verwaltung gehen übrigens davon aus, dass die Abgabepflichtigen eine Einzugsermächtigung schon bei der Hundeanmeldung erteilen.

In Erinnerung wurden die Hundesteuersätze gebracht. Demnach sind für den 1. Hund jährlich 46,00 Euro, für den zweiten Hund 74,00 Euro und für jeden weiteren Hund 92,00 Euro zu zahlen. Für jeden Kampfhund werden 369,00 Euro fällig.