Eisdorf/Willensen (pb). Einen Tagesordnungspunkt hatten die Ratssitzung in Eisdorf und Windhausen gemeinsam: es ging um die Anhörung zum Entwurf des Gesetztes über die Neubildung der Gemeinde Bad Grund beziehungsweise die Umwandlung der Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde (kurz: Gebietsänderungsgesetz). Während nach den Erläuterungen seitens Samtgemeindebürgermeister Harald Dietzmann der Rat in Eisdorf eben diese Änderungen in Form einer Stellungnahme einstimmig beschloss, stimmte in Windhausen die SPD-CDU-FDP-Gruppe dafür. Pro Windhausen enthielt sich der Stimme, ohne diese Position näher zu begründen.
Dietzmann versicherte eingangs, dass er den Gemeinderäten gerne diesen Sitzungsverlauf erspart hätte, aber das Innenministerium des Landes Niedersachsen erwarte seitens aller Räte der Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde Bad Grund zur Anhörung zum Gebietsänderungsgesetz eine ausdrückliche Beschlussfassung. Und die müsse auch erfolgen, denn es dürfe nicht sein, dass das bisherige Ortsrecht der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden laut Gesetzentwurf bereits am 31. März 2014 außer Kraft treten soll. Eine längere Übergangsphase sei erforderlich und laut abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrag auch gewollt. Dort ist die Frist auf den 31. Oktober 2016 festgelegt. Was den Flächennutzungsplan betreffe, habe das Ministerium bereits eingelenkt und angekündigt, dass er unbefristet fortgelten kann. Nur so lasse sich unnötiger Zeit- und Kostenaufwand vermeiden. Insofern sei zu hoffen, dass das Land auch die Übergangsphase für das Ortsrecht bis zum 31. Oktober 2016 verlängere.